Die Fristen, bis wann eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden muss, sind gesetzlich vorgegeben. Es wird danach unterschieden, ob Sie die Steuererklärung selbst abgeben oder ob dies ein/e Steuerberater/in für Sie erledigt. Erfahren Sie in diesem Artikel alle Infos um das Thema „Abgabefristen Steuererklärung“.
Ich erstelle meine Steuererklärung selbst
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbst, ist die Frist zur Abgabe grundsätzlich der 31.07. des Folgejahres (Ausnahme: Steuererklärung 2020 – hier wurde die Frist coronabedingt um drei Monate auf den 31.10.2020 verlängert).
Beispiel: Ihre Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2021 müssen Sie bis spätestens 31.07.2022 beim Finanzamt abgeben.
Ein/e Steuerberater/in erstellt meine Steuererklärung für mich
Regelfall
Haben Sie eine/n Steuerberater/in mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragt, so verlängert sich die Frist grundsätzlich auf den 28.02. (bei Schaltjahren: 29.02.) des übernächsten Jahres.
Beispiel: Erstellt Ihr Steuerberater Ihre Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2021, muss diese grundsätzlich bis spätestens 28.02.2023 an das Finanzamt übermittelt werden.
Ausnahmefall: weitere Fristverlängerungen wegen der Corona-Pandemie
Aufgrund der starken Auslastung von Steuerberatungskanzleien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden die Abgabefristen für Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 nach einer bereits erfolgten Fristverlängerung bis zum 31.05.2021 um weitere drei Monate verlängert. Das bedeutet, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 ist der 31.08.2022. Die Fristverlängerung gilt jedoch nur in den Fällen, in denen ein Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt ist.
Derzeit ist geplant, dass auch die Abgabefristen für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 weiter verlängert werden. Folgende Staffelung wurde vom deutschen Bundestag beschlossen:
Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) | Abgabefrist für Personen, die von einem Steuerberater/einer Steuerberaterin vertreten werden |
2021 | 31.08.2023 |
2022 | 31.07.2024 |
2023 | 31.05.2025 |
2024 | 30.04.2026 |
Dem vom Bundestag beschlossenen Vorschlag muss der Bundesrat noch zustimmen. Dies ist für den 10.06.2022 geplant.