Sie sind Freiberufler/in und daher von der Erstellung eines Jahresabschlusses befreit? Dann können Sie Ihren Gewinn auch durch die weniger aufwendige Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.
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TIMO MATT, LL.M.
Steuerberater
Zwergerstraße 2
85579 Neubiberg
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