Grundsteuerreform 2022
Sind Sie Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien? Dann sind auch Sie von der Grundsteuerreform 2022 betroffen. Doch was bedeutet dies genau?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.04.2018 entschieden, dass die derzeit geltenden Regelungen zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind.
Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, eine neue Systematik zur Ermittlung der Grundsteuer festzulegen. Dies hat der Gesetzgeber mit dem neu eingefügten siebten Abschnitt des Bewertungsgesetzes sowie dem neuen Grundsteuergesetz gemacht (Grundsteuerreform 2022).
Durch die neuen gesetzlichen Regelungen müssen sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser oder auch um Wohnungs- oder Teileigentum handelt.
Jeder Immobilieneigentümer ist von der Grundsteuerreform betroffen. Dies bedeutet, jeder Eigentümer einer Immobilie muss bis zum 31.10.2022 eine Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben. In dieser Steuererklärung müssen die relevanten Angaben für die Neubewertung des Grundstücks gemacht werden.
Als Ihr Steuerberater unterstütze ich Sie bei der Erstellung der notwendigen Steuererklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Damit auch Sie diese Reform rechtssicher meistern.