Grundsteuer­reform 2022

Sind Sie Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien? Dann sind auch Sie von der Grundsteuerreform 2022 betroffen. Doch was be­deutet dies genau?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10.04.2018 entschieden, dass die derzeit geltenden Regelungen zur Einheits­bewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungs­widrig sind.

Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, eine neue Systematik zur Ermittlung der Grundsteuer festzulegen. Dies hat der Gesetzgeber mit dem neu eingefügten siebten Abschnitt des Bewertungs­gesetzes sowie dem neuen Grund­steuer­gesetz gemacht (Grundsteuerreform 2022).

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen müssen sämtliche Grundstücke in Deutschland neu be­wertet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser oder auch um Wohnungs- oder Teileigentum handelt.

Jeder Immobilieneigentümer ist von der Grundsteuerreform be­troffen. Dies bedeutet, jeder Eigentümer einer Immobilie muss bis zum 31.10.2022 eine Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben. In dieser Steuererklärung müssen die relevanten Angaben für die Neubewertung des Grund­stücks gemacht werden.

Als Ihr Steuerberater unterstütze ich Sie bei der Erstellung der not­wendigen Steuererklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Damit auch Sie diese Reform rechtssicher meistern.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Nach oben scrollen